In letzter Zeit wird häufig in Gesprächen Unverständnis über die Informationspolitik des Gemeinderates und des Bürgermeisters laut. Besonders im Zusammenhang mit dem Bau des Radwegs oder dem Umbaus des Kindergartens, fühlen sich viele Bürger*innen schlecht informiert. Besonders bei wichtigen Themen erwarten viele mehr Informationen.
„Wieso schreibt man nicht alle paar Monate einen kurzen Statusbericht im Gemeindeblatt“, ist ein Satz, der in diesem Zusammenhang häufig fällt.
Wenn dann Themen im Gemeinderat willkürlich in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden (Sitzung vom 8. Januar 2019), die erkennbar öffentlichen Charakter besitzen, dann führt das zu Kopfschütteln und Misstrauen in der Bevölkerung.
Nun könnte man meinen, dass die Bevölkerung ja über das Mitteilungsblatt der Gemeinde ausreichend über die Arbeit des Gemeinderates informiert wird. Hier werden regelmäßig Auszüge den Sitzungsprotokollen veröffentlicht. Neben den viel belächelten und auch recht unglücklichen Formulierungen, häufig ist zu lesen: „der Gemeinderat stimmt für den Antrag. Somit ist der Antrag abgelehnt„, fehlen bei dieser Veröffentlichung wichtige Aspekte. Die Anträge mögen so formuliert sein, dass das Bejahen eines Beschlusses einer Antragsablehnung gleich kommt. Aber die Anträge selbst werden ja nicht im Detail im Gemeindeblatt veröffentlicht. Auch wenn man an einer Gemeinderatssitzung teilnimmt, erschließt sich dem interessierten Zuhörer nicht immer, worüber eigentlich gerade abgestimmt wird.
Abhilfe bietet hier das Sitzungsprotokoll, als Niederschrift bezeichnet. In diesem werden auch die sogenannten Sachvorträge aufgeführt. Diese beschreiben meist detailliert und verständlich, worum es bei den einzelnen Entscheidungen des Gemeinderates geht.
Nachdem der Gemeinderat die Tagesordnung abgearbeitet hat, können die Gemeinderatsmitglieder sowie der Bürgermeister, Stellung zu allgemeinen Themen beziehen, die nicht auf der Tagesordnung gestanden habe. Auch die anwesenden Bürger haben in diesem Teil der Sitzung ein Rede- bzw. Fragerecht, welches auch rege in Anspruch genommen wird. Gerade hier werden oft auch strittige Themen aufgebracht und kontrovers diskutiert, manche davon werden später auch vom Gemeinderat aufgegriffen.
Nur leider über diesen Teil der Sitzung steht nie etwas im Gemeindeblatt!
Leider ist es in letzter Zeit wiederholt vorgekommen, dass Personen oder Gruppierungen kritisiert werden, welche selbst nicht anwesend sind. Im Regelfall erfahren diese dann nichts davon. Somit wird den Angesprochenen die Möglichkeit genommen, Stellung zu beziehen oder auf konkrete Vorwürfe zu reagieren. Hier entsteht der Eindruck, dass dieses Mittel gezielt gewählt wird. Das hinterlässt einen sehr schalen Geschmack.
Gott-sei-Dank kann der oder die interessierte oder gerügte Bürger*in während der Öffnungszeiten des Rathauses Einsicht in die Protokolle nehmen und gnädiger Weise auch abschreiben. Eine Fotokopie oder die Aushändigung der entsprechenden Datei werden verweigert, obwohl sämtliche Vorgänge in der Verwaltung des Rathauses schon seit Jahren in digitaler Form vorliegen. Dies betrifft auch den öffentlichen Haushalt und andere den Bürger betreffende Verwaltungsakte.
Sicherlich, diese Minimallösung ist durch die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern gedeckt. Nur – Transparenz geht anders. Das beweisen unter anderem Kitzingen und Würzburg, die sich eine entsprechende Informationsfreiheitssatzung gegeben haben.
Aus diesem Grund haben 47 Theilheimer*innen einen Bürgerantrag gemäß Artikel 18 der Gemeindeordnung gestellt. Ein Bürgerantrag muss in angemessener Frist vom Gemeinderat behandelt. Dieser kann nicht wie auch schon geschehen, einfach auf Nimmerwiedersehen in der Schublade verschwinden.